Delegation ärztlicher Leistungen: Ärzte haften für ihre Angestellten

10. Deutscher Medizinrechtstag

Wenn Ärzte Leistungen an Medizinische Fachangestellte (MFA) delegieren, können sie hierdurch zusätzliche Haftungsrisiken schaffen.

Patrick Weidinger, Leiter Arzthaftpflicht der Deutschen Ärzteversicherung, macht auf die Gefahren aufmerksam, die die Delegation von Leistungen mit sich bringt. Der Jurist warnt davor, zu viele Handlungen zu delegieren: „Tätigkeiten, die ärztliches Fachwissen erfordern oder plötzlich erfordern können, gehören immer in die Obhut eines Arztes. Ansonsten ergeben sich unkalkulierbare Schadenspotenziale.“

Die Delegation ärztlicher Leistungen aus Sicht der Haftpflichtversicherung ist eines der Themen auf dem 10. Deutschen Medizinrechtstag am 4. und 5. September 2009 in Frankfurt am Main.

Der Deutsche Medizinrechtstag ist eine jährliche Tagung von Medizinrechts-Anwälten und Ärzten. Veranstalter sind die Stiftung Gesundheit, Hamburg, und der Medizinrechtsanwälte e.V., Lübeck. Referenten aus Justiz, Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Politik betrachten jedes Jahr ein anderes Themengebiet aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Dieses Jahr heißt das Leitmotiv „Haftung ohne Grenzen – Risiken durch Telemedizin, Delegation, Marketing“.

Das Programm des 10. Deutschen Medizinrechtstags können Sie herunterladen unter:
http://www.stiftung-gesundheit.de/PDF/medizinrecht/mrt2009_programm.pdf

Hamburg, 2. Juni 2009