Im Fokus: Die elektronische Patientenakte (ePA) für Heilmittelerbringer

Mehr als ein Viertel hält die ePA für sinnvoll / Einführung kommt für viele zu früh

Ab Januar 2025 werden Ärzte und Apotheker zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtet. Für Heilberufler soll der Startschuss Anfang 2026 erfolgen. In unserer Befragungsreihe „Im Fokus“ haben wir daher gefragt: Wie stehen Heilberufler zu diesen Plänen?

Sinnvoll oder nicht – das ist für Heilberufler die Frage

Rund ein Jahr vor dem Start findet mehr als ein Viertel der befragten Heilberufler (Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden sowie Hebammen und Geburtshelfer) die ePA für Heilmittelerbringer sinnvoll. 36,2 Prozent halten die geplante Einführung für ihre Berufsgruppe nicht für sinnvoll. Ein Viertel der Heilberufler ist bei dieser Frage unschlüssig, jeder Zehnte hat sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt.

Zwei Drittel der Heilberufler sind für spätere Einführung

Bei der Bewertung des geplanten Einführungstermins sprechen sich fast zwei Drittel der Heilberufler für einen späteren Start aus (64,1 Prozent). 22,5 Prozent finden den Termin genau richtig. Und 13,4 Prozent würden sich sogar eine schnellere Einführung wünschen, um die ePA schon früher nutzen zu können.

Gast-Kommentar: Beteiligt die Therapeut*innen – damit die ePA ihre Möglichkeiten ausspielen kann!

Steffen Gabriel ist Stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Verbands für Physiotherapie (VPT) e.V.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist mit ihren Möglichkeiten sehr gut geeignet, um einen deutlichen Mehrwert für die Qualität der Behandlungen und zur Entlastung der Therapeuten beizutragen. Die Vorteile eines besseren Informationaustauschs sind eindeutig. Röntgenbilder liegen direkt vor, die Anamnese wird einfacher, der Patient kann keine Erkrankungen mehr vergessen. Damit lägen den Therapeut*innen wichtige Informationen schneller und vollständiger vor und in der Therapie und Verwaltung kann wertvolle Zeit gespart werden. In einer idealtypischen Situation kann die ePA den Austausch zwischen Ärzten, Patienten und Therapeuten hinsichtlich Medikation, Krankheitsverläufen, Behandlungserfolgen und den Ergebnissen von bildgebenden Verfahren wesentlich vereinfachen.


Das große ABER ist die aktuelle Umsetzung. Mit dem Opt-Out-Verfahren wird zumindest das Problem der geringen Verbreitung gelöst. Weiterhin bleibt jedoch eine große Unsicherheit hinsichtlich der Vollständigkeit der hinterlegten Daten, so dass eine Anamnese nicht ersetzt werden kann. Auch mit Blick auf eine einfache Bedienbarkeit und eine effiziente Sortier- und Suchfunktion innerhalb der hinterlegten Daten gibt es berechtigte Zweifel. Die bisher noch eingeschränkte Kommunikation zwischen den Professionen über KIM oder TIM und jetzt durch die ePA liegt auch an einer mangelnden Bereitschaft und der zu oft fehlenden Zeit zur Kommunikation. Gleichzeitig ist die Datensicherheit ein großes Thema, die Gefahr unrechtmäßiger Zugriffe wurde aktuell wieder medial ausführlich diskutiert.

Solange digitale Prozesse Mehraufwand und Risiken statt Vereinfachung bedeuten, bleibt die Akzeptanz gering. Zu oft werden in der Digitalisierung Anwendungen mit einem einseitigen Fokus auf Mediziner oder einer gewissen Praxisferne entwickelt. Die Berücksichtigung der Interessen aller Gesundheitsberufe kann die – heute oft noch berechtigten – Zweifel an der ePA abbauen und mit der zunehmenden Reichweite und Anwendung können die Vorteile der ePA dann ausgespielt werden.
Die oben genannten Probleme sind explizit kein Votum gegen den zunehmenden digitalen Austausch. Im Gegenteil, sie sind vielmehr Arbeitsaufträge an die handelnden Akteure damit digitale Projekte wie die ePA ihre Chancen voll ausspielen können und die Effektivität, Effizienz und Qualität in der Versorgung gesteigert werden kann.

Methodik & Rahmendaten

Erhebung: Repräsentative Erhebung mit einem Online-Fragebogen

Erhebungszeitraum: 13.–20. November 2024

Sample: Für jede Berufsgruppe wurde eine repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe angeschrieben. Für die aktuelle Fokus-Frage erhielten insgesamt 7.000 niedergelassene Heilberufler (Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen/Geburtshelfer) aus dem Strukturverzeichnis der Versorgung eine Einladung zur Befragung. Zusätzlich wurden 2.139 Heilberufler aus denselben Gruppen angeschrieben, die regelmäßig an der Befragung teilnehmen.

Rücklauf: 644 valide Fragebögen (Rücklaufquote 7,0 Prozent). Die Ergebnisse sind repräsentativ mit einem Konfidenzniveau von 95% (Konfidenzintervall < ±5%).

Bildquelle: Titelbild: AdobeStock_1014526015