- 96 Prozent der Ergotherapeuten nutzen Blanko-Verordnung
- Verordnungsmengen: Ärzte stellen bisher nur zögerlich aus
- Positivster Effekt: Individuelle Anpassung der Therapien
- Kritik an komplizierter Zuzahlungssystematik
Seit dem 01.04.2024 besteht in der Ergotherapie die Möglichkeit der Regelversorgung nach § 125a SGB V, der sogenannten Blanko-Verordnung. Welche Erfahrungen haben die Ergotherapeuten in den ersten acht Monaten gemacht? Das haben wir im Auftrag des Bundesverbands für Ergotherapeut:innen in Deutschland e. V. (BED) erhoben.
Ist die Blanko-Verordnung in der Ergotherapie angekommen?
Bei der Frage nach der Teilnahme an der Blanko-Verordnung gab die überwiegende Mehrheit der Ergotherapeuten (96,0 Prozent) an, daran teilzunehmen.
Die 4,0 Prozen der Ergotherapeuten, die nicht daran teilnehmen, gaben als Gründe beispielsweise an, zu wenig Kenntnisse zu haben oder die derzeitige Form der Verordnung abzulehnen und daher nicht in der Praxis anzuwenden.
Ärzte verordnen aus Sicht der Ergotherapeuten nur zögerlich
Mehr als die Hälfte der Ergotherapeuten (52,8 Prozent) hat bisher die Erfahrung gemacht, dass Ärzte die Blanko-Verordnung nur zögerlich ausstellen. Fast ein Drittel hat sogar angegeben, dass manche Ärzte diese grundsätzlich nicht ausstellen. Lediglich jeder Vierte sieht insgesamt ein Anstieg der Verordnungen in den Arztpraxen.
Positivster Effekt: Individuelle Anpassung der Therapie
Bei der Frage nach den positiven Erfahrungen in den ersten acht Monaten nach der Einführung der Blanko-Verordnung nannten drei Viertel der Ergotherapeuten die Möglichkeit, die Therapie individuell anzupassen. Positiv bewerteten sie auch die Variabilität der Therapiedauer (64,2 Prozent) oder Therapiefrequenz (50,0 Prozent) und die größenteils korrekt ausgefüllten Verordnungen (54,6 Prozent). Jeweils rund 30 Prozent gaben an, dass die Blanko-Verordnung angemessen vergütet sei (30,7 Prozent), dass sich das Therapieziel teilweise schneller erreichen ließ (28,4 Prozent) und dass die Zufriedenheit der Klienten besser sei (28,4 Prozent).
Mehr als die Hälfte hält Zuzahlungssystematik für zu kompliziert
Bei den negativen Erfahrungen gab über die Hälfte der Ergotherapeuten, dass die Zuzahlungssystematik zu kompliziert sei (53,4 Prozent). Fast jeder Zweite gab außerdem an, dass sich die mögliche Flexibilität in der Terminplanung schwer abbilden lasse (49,4 Prozent) und dass Ärzte nur schlecht über die Blanko-Verordnung informiert seien (45,5 Prozent). Mehr als ein Drittel der Ergotherapeuten kritisiert die Höhe der Zuzahlungen der Klienten, die teilweise zu einem Therapieverzicht führe. Jeweils rund ein Viertel der Ergotherapeuten bemängelten zudem größere wirtschaftliche Schäden durch Absetzungen in der Blanko-Verordnung (27,8 Prozent) bzw. Liquiditätsengpässe durch die fehlende Möglichkeit einer Zwischenabrechnung (23,9 Prozent).
Methodik & Rahmendaten
Erhebungszeitraum: 21.-26. November 2024
Sample: 4.913 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (max. ein Therapeut pro Praxis) aus dem Strukturverzeichnis der Versorgung
Rücklauf: 184 valide Fragebögen (Rücklaufquote 3,8 Prozent). Die Ergebnisse sind repräsentativ mit einem Konfidenzniveau von 95% (Konfidenzintervall < ±8%).
Bildquelle Bild 1: Canva