Teilen Sie Ihre Tätigkeit als Gutachter:in oder Zweitmeinungs-Arzt oder -Ärztin mit
Hamburg, 10. Dezember 2021 – Gutachter:innen werden an vielen Stellen gebraucht: Krankenversicherer zum Beispiel benötigen Ihre Expertise. Auch Gerichte sind auf medizinische Sachverständige angewiesen, wenn es etwa um Behandlungsfehler oder die Beurteilung sozialrechtlicher Leistungsansprüche geht.
Recherchequelle für Krankenversicherer
Sind Sie als ärztliche:r Gutachter:in tätig oder haben Interesse an der Teilnahme bei Zweitmeinungsverfahren? Dann teilen Sie dies der Stiftung Gesundheit mit. Wir verzeichnen Sie im Strukturverzeichnis der Versorgung. So können all unsere Lizenzpartner, zu denen nahezu alle großen und viele kleine Krankenversicherer zählen, Sie finden. Aktuell haben wir mehr als 8.000 Gutachter:innen und 1.700 Zweitmeinungsärzt:innen verzeichnet. Wenn Sie in unserem Verzeichnis als Gutachter:in eingetragen sind, werden Sie schnell und unkompliziert gefunden.
Zweitmeinungen nehmen einen wichtigen Stellenwert ein
Die Mehrheit der Ärzt:innen hält Zweitmeinungen für sinnvoll und sehen eine Verbesserung der Therapieentscheidung – das ergibt die Studie der Stiftung Gesundheit „Ärztinnen und Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2021“. Um die Suche nach Ärzt:innen, die zu einem solchen Verfahren bereit sind, zu erleichtern, führen wir sie nun auch im Strukturverzeichnis der Versorgung.
Melden Sie Ihre Tätigkeit über den Arzt-Zugang
Über Ihren persönlichen Arzt-Zugang in der Arzt-Auskunft können Sie jederzeit Ihre persönlichen Angaben oder Praxis-Informationen ändern und ergänzen. Zu Ihrem Eintrag gelangen Sie über: www.arzt-auskunft-zugang.de.