Dubiose Eintrags-Offerten an Ärzte und Zahnärzte per E-Mail

Stiftung Gesundheit warnt vor unseriösen Anbietern

Dubiose Angebote an Ärzte, sich in Adress-Verzeichnisse einzutragen, werden derzeit verstärkt per E-Mail verschickt, teils mit der irrigen Behauptung, der Empfänger habe bereits per Opt-In zugestimmt. Deshalb warnt die Stiftung Gesundheit vor unseriösen Anbietern.

Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, rät dazu, bei Eintrags-Offerten als erstes einen Blick in das Impressum zu werfen. Müller: „Wenn der Firmensitz im Ausland, beispielsweise auf den Seychellen oder in Rumänien, liegt, sollte man hellhörig werden.“ Ist nur ein unzureichendes oder gar kein Impressum vorhanden, sollten Ärzte generell gar nicht reagieren.

Falls Ärzte ungerechtfertigte Rechnungen erhalten, sollten sie auf keinen Fall bezahlen. Das Geld zurückzubekommen, kann beschwerlich sein. Zuletzt hatte die Stiftung Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Verein der Medizinrechtsanwälte e.V. erfolgreich gegen die Stebo Expert GmbH geklagt und für 250 Ärzte den Rückzahlungsanspruch durchgesetzt.
Siehe: www.medizinrechts-beratungsnetz.de/aktuelles/stebo

Wer sich in Online-Verzeichnissen präsentieren möchte, sollten die Angebote anhand folgender Checkliste genau prüfen:

  • Ist das Verzeichnis tatsächlich verfügbar? Hat es ausreichend Inhalte?
  • Wie weit ist das Verzeichnis verbreitet? Hat es seriöse Partner?
  • Datenschutz: Sind die Adressdaten der Ärzte im Netz gegen automatisiertes Abgreifen von Spammern geschützt?
  • Wirbt der Verzeichnisbetreiber womöglich sogar eine Seite weiter mit dem Verkauf der Adresse (Adress-Broking)?
  • Spricht das Verzeichnis die gewünschte Patientenschaft an oder ist es vorwiegend bei Boulevardmedien verlinkt?
  • Führt das Angebot womöglich in wenigen Klicks zu zweifelhaften Angeboten wie z. B. Auktionen von Billig-Zahnersatz?
  • Sind für Patienten dienliche Informationen enthalten (Therapieschwerpunkte, Telefon, Fax, E-Mail, Sprechzeiten, Anfahrt)?
  • Sind kostenlose und kostenpflichtige Bestandteile klar gekennzeichnet?
  • Bei kostenpflichtigem Angebot: Ist das Preis-Leistungs-Verhältnis plausibel?
  • Wie lang ist die Vertragsbindung bzw. Kündigungsfrist?

Hamburg, 8. Juni 2009