Finanzierung

So finanziert die Stiftung Gesundheit ihre Leistungen

Die Erträge aus vielen verschiedenen Tätigkeitsbereichen fließen in die Finanzierung der Stiftungsarbeit ein.

Die Finanzierung unserer Arbeit setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:

Der Hauptteil unserer Erträge stammt aus den Lizenzentgelten, die unsere Lizenzpartner – etwa Krankenversicherer oder Verlagshäuser – für die Nutzung der Arzt-Auskunft im Web und der Arzt-Auskunft Professional entrichten.

Auch Ärzte, die unsere Arzt-Auskunft nutzen, um sich mit bestimmten Diagnose- und Therapieschwerpunkten gezielt zu positionieren, tragen mit einer Umlage zur Finanzierung unserer Arbeit bei. Ein weiteres Standbein sind Entgelte von Institutionen, die unser Strukturverzeichnis als Faktenbasis für Analysen und Forschungsarbeiten nutzen.

Darüber hinaus fließen auch Gebühren für die Zertifizierung von gesundheitsbezogenen Ratgebern und Websites in unsere Finanzierung ein – wenn auch in deutlich geringerem Maße.

Und nicht zuletzt helfen natürlich auch Spenden, unsere Arbeit zu finanzieren.

Wirtschaftlichkeit und Gemeinnützigkeit: Kein Widerspruch

Eine Frage erhalten wir immer wieder: Darf eine gemeinnützige Stiftung denn überhaupt Geld verdienen?

Ja, sie darf – und sie muss es sogar. Eine Stiftung darf nämlich keinen einzigen Euro ihres Stiftungskapitals antasten. Deshalb muss sie Erträge erzielen, um ihre satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen.

Fiskalisch stehen dabei zwei Bereiche nebeneinander:

  • Der ideelle Bereich umfasst Zinsen aus dem Stiftungskapital sowie Erträge aus Spenden.
  • Daneben dürfen Stiftungen einen Zweckbetrieb unterhalten. Dort darf sie Leistungen gegen Entgelt erbringen, um die Mittel zu erwirtschaften, die für den gemeinnützigen Betrieb erforderlich sind. Dieses Prinzip ist auch als Sozialunternehmertum oder „Social Entrepreneurship“ bekannt.

Wesentlich für die Gemeinnützigkeit ist, wie die Erträgnisse des Zweckbetriebs verwendet werden. Eine gemeinnützige Einrichtung darf sie ausschließlich für die Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke nutzen. Überschüsse werden nicht an Investoren ausbezahlt, sondern fließen vollständig zurück in die gemeinnützige Arbeit.

Dank ihres Zweckbetriebs kann die Stiftung Gesundheit ihre Satzungszwecke auch in Nullzinsphasen kontinuierlich weiter erfüllen – zum Nutzen der Allgemeinheit.