Die Struktur der Stiftung Gesundheit
Verbrauchern im Gesundheitswesen Orientierungshilfe bieten – das ist seit mehr als 25 Jahren die satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung Gesundheit. Hierfür arbeiten zahlreiche Gremien, Abteilungen, Partner und Unterstützer Hand in Hand zusammen.
Kuratorium und Vorstand
Die in der Satzung definierten Gremien der Stiftung Gesundheit sind das Kuratorium und der Vorstand. Der Vorstand leitet das operative Geschäft der Stiftung und vertritt sie nach außen. Das Kuratorium ist das satzungsgemäße Aufsichtsgremium, das den Vorstand beruft und kontrolliert.
Das Team
Unter dem Dach der Stiftung Gesundheit, bei der Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft sowie bei unseren Partnern und Unterstützern arbeiten viele verschiedene Berufe und Gewerke zusammen – sowohl an unserem Standort in Hamburg-Altona als auch andernorts. In unserer Rubrik Das Team erfahren Sie mehr über unsere Arbeit und die Menschen dahinter.
Der Stiftungs-Rat
Der Stiftungs-Rat berät die Stiftung in Fragen des sozialen Unternehmertums. Die Stiftungs-Räte sind ehrenamtlich tätig und stammen aus unterschiedlichsten Segmenten des Gesundheitswesens.
Die Fördergemeinschaft
Der Verein Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V. übernimmt Aufgabensegmente, die nicht in der Satzung der Stiftung verankert sind. Sie finanziert zum Beispiel das Projekt „Barrierefreie Praxis“, das die Arzt-Auskunft um detaillierte Informationen zu Vorkehrungen der Barrierefreiheit in den Arztpraxen in ganz Deutschland ergänzt.
Datenschutzbeauftragter und Justitiar
Als Justitiar unterstützt Dr. Thomas Motz, als Datenschutzbeauftragter Rechtsanwalt Thomas Brehm die Arbeit der Stiftung Gesundheit.
Die Stiftungsaufsicht
Die staatliche Stiftungssaufsicht wacht darüber, dass die Stiftung Gesundheit die in der Satzung festgehaltenen Aufgaben ausfüllt, nicht aber überschreitet. Dies ist zum Beispiel ein Unterschied zwischen der Rechtsform eines Vereins gegenüber einer Stiftung.