Auch ein Justitiar und ein Datenschutzbeauftragter unterstützen die Arbeit der Stiftung Gesundheit. Sie beraten in allen Fragen des Telemediengesetzes, der Datenschutzgrundverordnung, Berufsordnungen für Ärzte, des Heilmittelwerbegesetzes, des Sozialrechts, des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Ob eine Formulierung für den Medizinbereich korrekt ist oder die Datenschutzerklärung rechtsfest und richtig – bei Fragen wie diesen stehen sie der Stiftung mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Motz
Justitiar
Rechtsanwalt Thomas Brehm
Datenschutzbeauftragter