Das Gütesiegel für gesundheitsbezogene Websites

Zertifizierung bietet Orientierung im Internet-Dschungel

Beispiel einer zertifizierten Website.
Seit 2008 prüfen und zertifizieren wir neben Ratgeberliteratur auch Arzt-Websites und Websites zu Gesundheits-Themen.

Mindestens so schwer überschaubar wie die Welt der gedruckten Gesundheitsratgeber ist das Angebot im Internet. Aufbauend auf dem Prüfkatalog für Printprodukte entwickelte unsere Stiftung daher gemeinsam mit Prof. Dr. Uwe Sander und Prof. Dr. Thomas J. Schult aus Hannover im Jahr 2008 unser Zertifizierungsprogramm weiter, um auch Websites nach wissenschaftlichen Maßstäben zu zertifizieren. Neben einem dynamischen Kriterienkatalog zur Website-Zertifizierung wurde auch das an der Universität Oxford entwickelte DISCERN-Verfahren zur Bewertung von Patienteninformationen als eine zentrale Komponente integriert.

Signal für geprüfte Qualität und Nutzerfreundlichkeit

Wie schlüssig ist die Website-Navigation aufgebaut? Lässt sich das Portal auch bei Sehbehinderung nutzen? Erfüllt die Seite das Spektrum rechtlicher Anforderungen? 150 Kriterien muss eine Website erfüllen, die unser Gütesiegel tragen möchte. Neben Fachkompetenz und journalistischer Sorgfalt zählen auch Aspekte wie Benutzerfreundlichkeit und die Anforderungen an das Barrierefreie Web (BITV). Vorgaben der DSGVO stehen ebenfalls auf der Liste der Prüfkriterien.

Qualitätssicherung mit Perspektive

Das Web ist schnelllebig. Deshalb gilt unser Gütesiegel für Websites nicht für die Ewigkeit: Nach einem Jahr oder nach einer Neugestaltung des Webauftritts – je nachdem was zuerst eintritt – ist daher eine Re-Zertifizierung erforderlich. Viele unserer Auftraggeber nutzen diese Möglichkeit regelmäßig. Ein Beispiel ist die Website der Apotheken-Umschau, die im Jahr 2018 zum zehnten Mal von uns ausgezeichnet wurde. Hier finden Sie weitere Beispiele für zertifizierte Websites.

Portraitfoto des Zitatgebers.

„All unsere Medien sollen Laien wissenschaftlich fundiertes und verständliches Gesundheitswissen zugänglich machen. Die bereits zehnte Auszeichnung mit dem Gütesiegel der Stiftung ist eine schöne Bestätigung dafür, dass wir diesem Anspruch gerecht werden.”

Dr. Dennis Ballwieser, einer der Geschäftsführer des Wort & Bild Verlags

FAQ

Wie bekommt meine Website das Gütesiegel?

Bevor Ihre Website das Gütesiegel „Geprüfte Website“ erhält, prüfen die beauftragten Gutachter – Publizisten, Juristen und IT-Experten – im Rahmen des wissenschaftlichen Prüfungsverfahrens, ob die Website die mehr als 150 Kriterien erfüllt. Das Ergebnis zeigt, ob die Website für die jeweilige Zielgruppe geeignet ist und die Texte publizistisch sorgfältig erarbeitet wurden. Außerdem werden die rechtliche Güte der Website, technische Kriterien der Barrierefreiheit sowie die Suchmaschinen-Tauglichkeit auf den Prüfstand gestellt.

Nach erfolgreicher Prüfung können Sie als Website-Betreiber die Qualität Ihres Informationsangebots durch das Gütesiegel „Geprüfte Website“ sichtbar machen. Das Gütesiegel ist dann ein Jahr lang gültig, sofern die Website nicht zwischenzeitlich erheblich verändert wird, etwa durch einen Relaunch.

Das Gütesiegel kann nach Ablauf eines Jahres durch eine Re-Zertifizierung verlängert werden. Dies erfordert nur einen Bruchteil des Aufwands gegenüber der Erst-Zertifizierung. Nach einem Relaunch dagegen ist in den meisten Fällen eine Neu-Zertifizierung erforderlich.

Wie sieht das gutachterliche Prüfungsverfahren für Websites genau aus?

Der Prüfkatalog für Websites umfasst rund 150 Einzelaspekte, die die beauftragten Gutachter evaluieren. Die einzelnen Kriterien sind sorgsam gewichtet. Denn ein Mangel bezüglich der Impressums-Pflichten ist beispielsweise bedeutender als nur eine ungünstige Schriftfarbe, die die Usability einschränkt.

Entscheidend ist, dass die Selbstauskunft von Website-Betreibern bei der Prüfung keine Rolle spielt: Das Verfahren beruht ausschließlich auf dem, was die Gutachter online vorfinden – denn das ist das, was auch die Besucher der Website sehen.

Hintergrundinformationen zum Prüfverfahren für Websites

Werden auch die medizinischen Inhalte geprüft?

Die Prüfung bewertet nicht die Wirksamkeit oder Erstattungsfähigkeit von Therapieansätzen. Auch in den alltäglichen Widerstreit seriöser Lehrmeinungen greift das Prüfungsverfahren nicht ein. Vielmehr prüfen die Gutachter anhand eines Katalogs von rund 150 Kriterien, ob die Website ihre Inhalte auf der Basis guten publizistischen Handwerks darbietet. So darf im Sinne der Leitlinie mit den Maximen Methodenvielfalt, Methodentransparenz und Methodenkritik beispielsweise eine einzelne Therapieform nicht unkritisch hervorgehoben werden. Ebenfalls gehört dazu, Grenzen und Risiken sowie auch die möglichen Folgen einer ausbleibenden Behandlung zu benennen.

Seit wann gibt es das Zertifizierungsverfahren?

Wir haben mehr als 25 Jahre Erfahrung mit der Zertifizierung von Publikationen. Websites zertifizieren wir seit dem Jahr 2008.

Am Anfang galt das Prüfverfahren nur für Bücher und andere gedruckte Gesundheits-Ratgeber. Da aber immer mehr Menschen gesundheitsbezogene Informationen auch auf Websites suchen, haben wir das Verfahren an die Erfordernisse dieses dynamischen elektronischen Mediums angepasst. In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Uwe Sander und Dr. Thomas J. Schult, Fachhochschule Hannover, und unter Einbeziehung des wissenschaftlichen DISCERN-Verfahrens haben wir gemeinsam dynamische, adaptive Guidelines für die gutachterliche Prüfung entwickelt. Dynamisch, weil wir zum Beispiel berücksichtigen, welche medialen Instrumente (wie etwa Foren und Tools) in einer jeweiligen Website vorhanden sind.

Erfahre ich als Website-Betreiber durch die Zertifizierung, was ich verbessern kann?

Wenn Sie als Inhaber einer Website eine gutachterliche Prüfung bei uns in Auftrag geben, erhalten Sie in jedem Fall ein ausführliches Gutachten mit einer detaillierten Auswertung für die einzelnen Kategorien sowie weiteren Tipps und Hinweisen:

  • Fehlt zum Beispiel die Datenschutzerklärung, so fügen wir automatisch ein bewährtes Muster für eine Datenschutzerklärung mit an.
  • Finden die Gutachter vermeidbare Defizite, die die Suchmaschinen-Tauglichkeit der Website einschränken, geben sie konkrete Empfehlungen, anhand derer Sie Ihre Website verbessern können.
  • Mangelt es der Website an publizistischer Güte, benennen die Gutachter die betroffenen Passagen. Das können beispielsweise Texte sein, die außerhalb der Fachkreise als ungeeignet erscheinen und für Laien unverständlich sind.

Es steht Ihnen als Betreiber einer geprüften Website dann frei, diese Handreichungen ganz oder in Teilen zu übernehmen.

Wie kann ich durchsetzen, das Gütesiegel für meine Website zu bekommen?

Die Teilnahme am Zertifizierungsprozess, dem gutachterlichen Prüfungsverfahren, ist freiwillig. Wenn Ihre Website die Must-have-Anforderungen des Prüfkatalogs vollständig erfüllt und darüber hinaus die geringer gewichteten Komponenten in der Summe überwiegend gut bewertet sind, erhalten Sie das Gütesiegel „Geprüfte Website“.

Stellen die Gutachter beim Prüfungsverfahren Mängel fest, die verhindern, dass die Website das Gütesiegel erhält, steht es Ihnen frei, Ihre Website nach den konkret und umsetzbar dargelegten Verbesserungsvorschlägen im Gutachten zu überarbeiten. Sie können sie dann erneut prüfen lassen, um das Gütesiegel zu erhalten.

Ein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Prüfungsergebnis besteht naturgemäß nicht.

Was bringt das Gütesiegel dem Website-Inhaber?

Das Gütesiegel ist eine Auszeichnung für verlässliche und nutzerfreundliche Websites und schafft Vertrauen auf Seiten der Nutzer in die dargebotenen Inhalte und Leistungen.

Zudem erhalten Sie ein umfangreiches Gutachten, welches die Vor- und Nachteile der Website auch grafisch darstellt. Es zeigt Ihnen zudem auf, wo Sie Ihre Website noch weiter optimieren können, um beispielsweise die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern oder eine Chance auf ein besseres Suchmaschinen-Ranking zu haben.

Welche Website-Betreiber profitieren von einem Gütesiegel?

Alle Betreiber von Websites mit gesundheitsbezogenen Inhalten können vom Gütesiegel der Stiftung Gesundheit profitieren. Zu unseren geprüften Websites zählen zahlreiche Praxis-Websites, Gesundheitsportale oder auch Webseites medizinischer Fachgesellschaften.

Welche Kosten entstehen für die Zertifizierung?

Kosten entstehen allein für den Aufwand der externen Gutachter. Dieser hängt davon ab, wie umfangreich die Website ist, die zertifiziert werden soll. Daher sind die Kosten von Website zu Website unterschiedlich. Ein Richtwert zur groben Orientierung ist, dass die Prüfung einer Website mit etwa 20 Seiten in der Regel Gebühren von rund 550 Euro verursacht. Bei einer Re-Zertifizierung reduzieren sich die Kosten.

Wenn Sie Ihre Website zertifizieren lassen möchten, sprechen Sie uns gern an: Wir schätzen dann gern ein, wie umfangreich die Seite ist und ob sie eventuell über Besonderheiten verfügt, und nennen Ihnen dann verbindlich die maximal anfallenden Kosten. Den Kostenvoranschlag für die Zertifizierung erstellen wir selbstverständlich kostenfrei. Melden Sie sich dazu einfach unter zertifizierung@stiftung-gesundheit.de.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Zertifizierung einer Website?

Die Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft bezuschusst je nach verfügbaren Spendenmitteln bis zu 50 Prozent der Kosten. Denn die Zertifizierung und die Auszeichnung mit dem Gütesiegel dient ja nicht nur Ihnen als Betreiber, sondern schafft – ganz im Sinne unserer satzungsgemäßen Aufgabe – Transparenz für alle Nutzer. Am Gütesiegel „Geprüfte Website“ erkennen Verbraucher eine Website mit verlässlichen Inhalten, deren Leistungen sie vertrauen können.

Was sind die nächsten Schritte zum Gütesiegel?

Möchten Sie, dass wir Ihre Website zertifizieren oder Ihnen einen kostenfreien Kostenvoranschlag zukommen lassen? Wenden Sie sich einfach an unser Zertifizierungsteam: Sie erreichen uns per Telefon unter 040/80 90 87 – 0 oder per E-Mail unter zertifizierung@stiftung-gesundheit.de.

Können Sie mir Beispiele für erfolgreich zertifizierte Websites zeigen?

Sehr gern: Schauen Sie einfach in unsere Beispiele für geprüfte Websites.

Wer baut mir eine gute Website?

Wir können das nicht leisten, denn diese Aufgabe fällt nicht unter unsere Aufgaben und Satzungszwecke. Im Grunde kann dies aber jede/r sorgfältige Webdesigner/in, jede ordentliche Internet-Agentur. Allerdings gelten im Gesundheitswesen noch einige andere, zusätzliche Anforderungen an eine Website, die in anderen, gewerblichen Branchen so nicht üblich sind. Dazu zählen etwa Vorgaben, die sich aus dem Heilmittelwerbegesetz und Maßgaben des jeweiligen Berufsrechts der Heilberufe ableiten. Wählen Sie vorzugsweise gleich einen Webdesigner bzw. eine Agentur, die diese spezifischen Anforderungen kennen und dies belegen können.

Wenn Sie Ihre Website dann zertifizieren lassen wollen, sind Sie willkommen, sich an uns zu wenden: Den Prüfungskatalog mit den operationalisierbaren Empfehlungen können wir gern auch Ihrer Agentur vorlegen.

Was kann ich tun, wenn auf einer Website veraltete oder vielleicht unberechtigte Gütesiegel auftauchen?

In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an unser Zertifizierungs-Team, wir prüfen dann unverzüglich, ob ein Verstoß vorliegt. Sie erreichen uns per Telefon unter 040/80 90 87 – 0 oder per E-Mail unter zertifizierung@stiftung-gesundheit.de.